Verhaltensregeln im Verkehrsrecht

Ich bin Ihr Anwalt in Achim und Geestland für Verkehrsrecht, Fahrverbot durch Trunkenheit am Steuer, Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid.

Bei Verkehrsunfällen kann man schnell in den Verdacht geraten, gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Dazu gehören beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier finden Sie wichtige Ratschläge wie Sie sich im Kontakt mit Polizei, oder Unfallbeteiligten verhalten sollen.

Trunkenheit am Steuer


Wenn Sie von der Polizei wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt angehalten werden, machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie einen Alkoholtest oder die Entnahme einer Blutprobe über sich ergehen. Sagen Sie aber nichts zu der Art und Menge des konsumierten Alkohols. Gerade wenn die Bestimmung des Blutalkohols das einzige Beweismittel ist, bieten sich vielfältige Chancen, im Strafausspruch zu einer fahrlässigen Tat mit geringeren Sanktionen zu gelangen. Kommen mehrere Personen als Fahrer in Betracht kann bei konsequentem Schweigen ein Tatnachweis eventuell überhaupt nicht geführt werden.  

Bagatellschäden


Kleinere Blechschäden, beispielsweise durch Auffahrunfälle bei geringem Tempo können ohne Polizei von den Beteiligten selbst geregelt werden. Fertigen Sie dazu noch am Unfallort ein Protokoll an, indem die Beteiligten, Fahrzeuge, Hergang und Folgen des Unfalls festgehalten werden. Dieses Protokoll sollte von den beteiligten Parteien unterschrieben werden. Unterschreiben Sie aber auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis, da dies Ihren Versicherungsschutz gefährden könnte.

Allgemeine Regeln nach einem Verkehrsunfall


Nach größeren Verkehrsunfällen gilt es stets, die Unfallstelle ausreichend abzusichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck ca. 100 Schritte vor der Unfallstelle auf. Verständigen Sie die Polizei und rufen, falls notwendig einen Rettungswagen und leisten erste Hilfe. Verändern Sie nichts am Unfallort und machen falls möglich Aufnahmen vom Geschehen (z.B. Mit dem Handy). Halten Sie nach Zeugen Ausschau und notieren Sie deren Adresse. Danach Skizzieren Sie den Unfallhergang und lassen diese vom Unfallgegner unterschreiben. Lassen Sie sich von der Polizei eine Kopie des Unfallberichts geben und  gestehen Sie nicht Ihre Schuld ein. Sollte sich jemand nach dem Unfall bei Ihnen melden, verweisen Sie ihn direkt an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird alles Erforderliche für Sie regeln.

 

Rechts­an­walt Axel ­Kottu­lin­sky
Verkehrsrecht - "Quid pro quo!"